AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen
1.0 Auftragserteilung
1.1 Mit der Auftragserteilung an uns, gleichgültig in welcher Form diese erfolgt,
erkennt der Käufer unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an.
1.2 Einkaufs- und/oder Zahlungsbedingungen des Käufers gelten für uns nur,
wenn wir sie schriftlich anerkennen.
2.0 Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Die von uns Angegebenen Preise gelten nur für den einzelnen Auftrag.
Nachbestellungen gelten als neue Aufträge.
2.2 Bei Fassonpreisgeschäften machen wir die Fertigung der bestellten Waren
von der vorherigen Anlieferung der benötigten Goldmenge durch den Käufer
abhängig.
Die Anlieferung des Goldes erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Mit
der Anlieferung geht das Gold in unser Eigentum über. Es wird dem Käufer
auf Metallkonto gutgeschrieben. Bei verspäteter Anlieferung ist der Käufer
verpflichtet, uns einen etwaigen hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen,
insbesondere eine etwaige Nachversteuerung durch die Finanzverwaltung,
wenn diese das Fassongeschäft nicht als Werkleistung anerkennen sollte.
2.3 Der Käufer kann nicht wegen etwaiger Gegenansprüche aus anderen
Vertragsverhältnissen seine Leistung verweigern oder zurückhalten, es sei denn
diese Gegenansprüche sind von uns dem Grunde und der Höhe nach anerkannt
oder diese sind rechtskräftig festgestellt worden. Die Aufrechnung mit
Gegenansprüchen ist ebenfalls nur zulässig, soweit diese von uns dem Grunde
und der Höhe nach anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
3.0 Lieferung
3.1 Die Ware reist auf dem Weg zum Käufer auf unsere Gefahr. Im Falle einer
etwaigen Rücksendung, die nicht auf eine berechtigte Reklamation
zurückzuführen und nicht vorher bei uns angemeldet ist, reist die Ware auf
Kosten und Gefahr des Käufers, der im Falle der Rücksendung die gleiche
Versendungsform zu wählen hat , wie diese bei der Zusendung gewählt worden
war und der für eine ausreichende Versicherung zu sorgen hat.
3.2 Im Falle höherer Gewalt, nicht zu vertretender Betriebsstörungen, Streik,
Aussperrung und Verzögerung von Materialanlieferung verlängert sich die
Lieferfrist angemessen, maximal um 4 Wochen. Der Käufer kann vom Vertrag
zurücktreten, wenn wir in Verzug kommen und eine Nachfrist von 6 Wochen
ungenützt verstreichen lassen. Schadenersatzansprüche des Käufers sind
ausgeschlossen, es sei denn, es wird uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
nachgewiesen.
3.3 Wir sind berechtigt, Teillieferungen auszuführen, wobei jede Teillieferung rechtlich
als selbstständiger Vertrag gilt.
4.0 Auswahlen
4.1 Werden Waren zur Auswahl überlassen, dann gelten diese als käuflich erworben.
Der Kaufvertrag steht unter der auflösenden Bedingung, dass dieser nicht weiter
gilt, wenn der Verkäufer die Ware innerhalb der im Lieferschein angegebenen
Frist, die mindestens 2 Wochen betragen muss, zurückerhält.
Sofern der Käufer sich im Rahmen des Auswahlverfahrens entschieden hat, die
Ware nicht zu behalten, verpflichtet er sich dafür Sorge zu tragen, dass der Ver
käufer die Ware innerhalb der im Lieferschein angegebenen Frist, die mindestens
2 Wochen betragen muss, zurückerhält.
4.2 Der Käufer trägt die Gefahr des Untergangs der ihm zur Auswahl überlassenen
Waren. Er trägt auch die Gefahr des unverschuldeten Untergangs dieser.
4.3 Werden Auswahlwaren vom Kunden schon vor Ablauf der in der Auswahlnota
angegebenen Frist als Ausstellungsstücke eingesetzt oder in Reiselager
aufgenommen oder außerhalb der Geschäftszeit nicht im Geldschrank
aufbewahrt, dann trägt der Kunde alle Gefahr, auch diejenige des
unverschuldeten Untergangs. Der Kunde ist ohne Rücksicht hierauf verpflichtet,
für den vollen Versicherungsschutz dieser Waren zu sorgen und tritt hiermit im
Voraus an uns seine Ansprüche gegenüber der Versicherung unwiderruflich ab.
Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
4.4 Auch für Auswahlen gelten ausschließlich unsere Verkaufs-, Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen.
5.0 Mängelrügen
5.1 Soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibt, gelten
die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung. Hiervon abweichend gilt bei
Verträgen zur Lieferung von Waren was folgt:
5.2 Handelt der Kunde als Unternehmer,
• hat der Verkäufer die Wahl der Art der Nacherfüllung;
• beträgt bei neuen Waren die Verjährungsfrist für Mängel ein Jahr
ab Ablieferung der Ware;
• sind bei gebrauchten Waren die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln aus-
geschlossen;
• beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine
Ersatzlieferung erfolgt.
5.3 Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen und Fristverkürzungen
gelten nicht
• für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden,
• für den Fall, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat,
• für eine ggf. bestehende Verpflichtung des Verkäufers zur Bereitstellung von
Aktualisierungen für digitale Produkte, bei Verträgen zur Lieferung von Waren
mit digitalen Elementen.
5.4 Mängel sind vom Käufer im Falle des beidseitigen Handelsgeschäfts
unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen nach Wareneingang am
Bestimmungsort, schriftlich uns gegenüber zu erheben.
5.5 Handelt der Kunde als Verbraucher, so wird er gebeten, angelieferte Waren mit
offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den
Verkäufer hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach,
hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen
Mängelansprüche.
6.0 Eigentumsvorbehalt
6.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des
Verkäufer.
Sofern ein beidseitiges Handelsgeschäft vorliegt bleibt die gelieferte Ware bis zur
vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung herrührenden,
auch künftiger Forderungen, einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur
Einlösung von Wechseln und Schecks Eigentum des Verkäufers.
6.2 Bei Saldoziehung gilt unser nach vorstehender Bestimmung ausbedungendes
Vorbehaltseigentum als Sicherung für unsere Forderung aus dem Saldo.
6.3 Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den
Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt
der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer
als Bezogener, vorbehaltlich aller weitergehenden Rechte aufgrund unseres
Kontokorrentvorbehalts.
6.4 Die Veräußerung als Vorbehaltsware ist dem Käufer nur im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang gestattet. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der
Vorbehaltsware ist nicht zulässig.
6.5 Wird die Vorbehaltsware beim Käufer gepfändet oder beschlagnahmt, so sind
wir darüber unverzüglich schriftlich zu unterrichten, unter Überlassung der für
eine Intervention erforderlichen Unterlagen (Original des Pfändungsprotokolls
usw.).
Außerdem ist der Käufer verpflichtet, in jedem Falle der Pfändung oder
Beschlagnahme unter Hinweis auf unsere Rechte als Lieferant sofort zu
wiedersprechen.
Eine diesbezügliche Unterlassung macht der Käufer uns gegenüber
schadenersatzpflichtig.
6.6 Der Käufer ist verpflichtet, die V orbehaltsware auf seine Kosten zu unseren
Gunsten ausreichend gegen jeden Verlust oder jede Beschädigung zu
versichern. Der Käufer tritt alle sich hieraus ergebenen Versicherungsansprüche
hinsichtlich der Vorbehalt sware schon jetzt hierdurch an uns ab; wir nehmen
diese Abtretung hiermit an.
6.7 Die im Falle einer Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund
gegen Dritte entstehenden Forderungen, ebenso wie seinen Anspruch auf
Herausgabe aufgrund vorbehaltenen Eigentums, tritt der Käufer hiermit
unwiderruflich schon jetzt an uns ab; wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
6.8 Der Käufer ist ermächtigt, die nach diesen Bestimmungen an uns abgetretenen
Forderungen so lange treuhänderisch für uns einzuziehen, als er seinen
Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt.
6.9 Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen
aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, so können wir die Vorbehaltsware
herausverlangen. Die Geltendmachung von Eigentumsvorbehaltsrechten gilt
nicht als Rücktritt vom Vertrag.
6.10 Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen
zustehenden Sicherungen insoweit nach unserer Wahl freizugeben, als ihr Wert
die zu sichernden Forderungen um 10% übersteigt, jedoch mit der Maßgabe,
dass mit Ausnahme der Lieferungen im echten Kontokorrentverkehr - im
Einzelfall eine Freigabe nur für solche Lieferungen zu erfolgen hat, die voll
bezahlt sind.
7.0 Kreditprüfung und Warenrücknahme
7.1 Für die durch uns gelieferten Waren wird ein Eigentumsvorbehalt gemäß § 449
BGB vereinbart. Wir sind jederzeit berechtigt, die von uns gelieferte Ware vom
Kunden sofort zurückzuverlangen, wenn dieser nach Aufforderung unsererseits
seine offenen Forderungen nicht begleicht. Die dafür entstehenden Kosten
werden vom Käufer getragen.
An den Goldwaren des Käufers wird ein vertragliches Pfandrecht gemäß § 1204
BGB vereinbart, aus welchem die offene Forderung befriedigt werden kann,
wenn die Forderung von der vom Käufer gesammelten durch uns gelieferten
Ware nicht beglichen wird. Die Berechnung erfolgt als Bruchgold nach dem
aktuellen Goldpreis.
7.2 Bei Warenrücknahme durch uns, wird die Ware entsprechend ihrem Zustand
gutgeschrieben, dessen Feststellung auf Verlangen des Käufers und auf
dessen Kosten durch einen durch uns zu bestimmenden Sachverständigen
zu erfolgen hat.
8.0 Urheberschutz
8.1 Unsere Entwürfe, Muster, Modelle und dergleichen sind unser geistiges
Eigentum und der Käufer verpflichtet sich diese nicht
1. nachzuahmen,
2. zur Nachbildung zu verwenden,
3. anderweitig zu verwerten,
4. in sonstiger Weise ohne Zustimmung des Verkäufers zu nutzen.
Es gelten die Vorschriften des Urhebergesetzes entsprechend.
Der Käufer verpflichtet sich für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung
gegen die bestehenden Verpflichtungen der Ziffern 1. bis 4. eine Vertragsstrafe in
Höhe von 5.000 € an den Verkäufer zu zahlen.
Insbesondere gelten die Ansprüche aufgrund einer Rechtsverletzung gemäß
§§ 97 ff. UrhG entsprechend und der Käufer macht sich bei Zuwiderhandlung
demnach darüber hinaus schadensersatzpflichtig.
9.0 Datenverarbeitung
9.1 Wir sind berechtigt alle die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden betreffenden
Daten entsprechend der DSVGO zu verarbeiten bzw. verarbeiten zu lassen.
10.0 Erfüllungsort und Gerichtsstand, Recht
10.1 Erfüllungsort ist für beide Teile die Bundesrepublik Deutschland.
10.2 Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der
Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers, mithin
Gießen
10.3 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den
internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl
nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des
Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
entzogen wird.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Schwarz Trauringe GmbH
(Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen)
Stand: Dezember 2023